BAföG-Tipps und Hinweise

Zum Start des Studentenkonto24.de-Blogs habe ich mich entschieden mit einigen BAföG-Tipps, Tricks und wichtigen Hinweisen zu beginnen. Machen Sie sich darauf gefasst hier geduzt zu werden.

  • Die Rückzahlung so schnell wie möglich tätigen! Da man dann auf Antrag einen Nachlass auf den Restschuldbetrag bekommen kann, ist es sinnvoll das Darlehen so schnell wie möglich zurückzuzahlen und die Raten so groß wie möglich zu wählen.
  • Sich im Studium anzustrengen lohnt sich! Ein schneller Abschluss und gute Leistungen können auf Antrag einen Teil der Darlehensschulden entfallen lassen.
  • Krankenversicherung: Wenn man sich selbst versichert bzw. sich selbst versichern muss, kann man den studentischen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag über den BAföG-Antrag zurückerstattet bekommen.
  • Aktualisierungsantrag: Sollte das eigene oder das Einkommen der Eltern im Vergleich zum Vorvorjahr gesunken sein, kann man einen Aktualisierungsantrag stellen, so dass der ausgezahlte BAföG-Satz auf neueren Daten basiert und sich damit erhöht.
  • Förderungshöchstdauer: Man sollte beachten, dass nach der Regelstudienzeit im allgemeinen kein BAföG mehr gezahlt wird. Um nicht einen teureren Kredit aufnehmen zu müssen, kann man allerdings versuchen einen Antrag auf Verlängerung der BAföG-Zahlung genehmigt zu bekommen. Hierzu ist es notwendig einen Härtefall nachzuweisen.
  • Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, da erst ab Datum der Antragstellung BAföG gezahlt wird. Nach Antragseingang kann es bis zu 3 Monate dauern bis das BAföG tatsächlich ausgezahlt wird, allerdings wird dann der gesamte noch ausstehende Betrag in einem Stück überwiesen.
  • Mietzuschuss: Wenn man nicht bei den Eltern oder in einer Wohnung der Eltern wohnt, kann man einen Mietzuschuss beantragen, der je nach Miete bis zu 64 Euro betragen kann.
  • Vermögen mindern: Sollte man zu viel Vermögen für einen BAföG-Antrag haben, so kann man einen Teil des Geld ausgeben um einen Computer oder ein Auto zu kaufen. Dieses sollte man jedoch im Falle eines Datenabgleichs auch durch Kaufvertrag oder Kassenbon belegen können. Geld an Verwandte zu “verschenken” oder “verleihen” ist keine sinnvolle Option.
  • Weitere Geschwister in Ausbildung wirken sich auf das Einkommen der Eltern aus, das im BAföG-Antrag angerechnet wird. Das heißt genauer: So lang eure Geschwister in Ausbildung sind, bekommt ihr mehr Geld.

Wirklich Betrügen sollte man natürlich nicht, da bei einem Datenabgleich mit Finanzamt oder anderen Behörden so gut wie jeder Betrugsversuch entdeckt wird. Dies würde dann zu Rückforderungen und möglicherweise sogar zu einer Strafe führen. Das Finanzamt weiß recht genau wieviele Zinsen ihr für euer Vermögen bekommt, das BAföG-Amt kann daraus ungefähr auf euer Vermögen schätzen und fragt gegebenenfalls bei euch nach.

Dieser Beitrag wurde unter Finanzen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>