Es mag sich auf den ersten Blick seltsam anhören, doch oft kann es sich lohnen sein BAföG-Darlehen durch einen Kredit abzulösen. Zwar ist das BAföG-Darlehen zinsfrei, doch wenn man es komplett oder zu einem großen Teil direkt nach der Rückzahlungsaufforderung (auf Antrag) zurückzahlt, werden je nach Höhe des Darlehens 8-50,5% erlassen.
Aber Vorsicht: Auch wenn die Rückzahlung maximal 10.000 Euro beträgt, wird der Erlass auf den kompletten Betrag angerechnet, der auch über den 10.000 Euro liegen kann. Das bedeutet, dass die Ersparnis gegenüber des zurückzuzahlenden Betrags nicht besonders groß ist und sich somit ein Kredit nicht lohnt.
Ein Beispiel: Wir haben 9500 Euro BAföG-Schulden und sollen sie nun zurückzahlen. Wir schauen in die Anlage zur Darlehensverordnung und lesen in den letzten Spalten ab, dass wir 27,5% Nachlass bekommen bzw. 6888 Euro zurückzahlen müssten, wenn wir alles auf einen Schlag zurückzahlen. Nehmen wir nun einen Kredit über 6888 Euro mit einem Zinssatz von 6% über 6 Jahre auf. Nun zahlen wir etwa 1330 Euro Zinsen, 6 Jahre lang in Raten von 114 Euro pro Monat. Wir sehen: Trotz 6% Zinsen zahlen wir bei der Lösung per Kredit 8219 Euro statt der 9500 Euro.
Nocheinmal Vorsicht: Einen Ratenkredit muss man natürlich auch bedienen können, sonst kann es zu Problemen kommen.
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Zum Start des Studentenkonto24.de-Blogs habe ich mich entschieden mit einigen BAföG-Tipps, Tricks und wichtigen Hinweisen zu beginnen. Machen Sie sich darauf gefasst hier geduzt zu werden.
- Die Rückzahlung so schnell wie möglich tätigen! Da man dann auf Antrag einen Nachlass auf den Restschuldbetrag bekommen kann, ist es sinnvoll das Darlehen so schnell wie möglich zurückzuzahlen und die Raten so groß wie möglich zu wählen.
- Sich im Studium anzustrengen lohnt sich! Ein schneller Abschluss und gute Leistungen können auf Antrag einen Teil der Darlehensschulden entfallen lassen.
- Krankenversicherung: Wenn man sich selbst versichert bzw. sich selbst versichern muss, kann man den studentischen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag über den BAföG-Antrag zurückerstattet bekommen.
- Aktualisierungsantrag: Sollte das eigene oder das Einkommen der Eltern im Vergleich zum Vorvorjahr gesunken sein, kann man einen Aktualisierungsantrag stellen, so dass der ausgezahlte BAföG-Satz auf neueren Daten basiert und sich damit erhöht.
- Förderungshöchstdauer: Man sollte beachten, dass nach der Regelstudienzeit im allgemeinen kein BAföG mehr gezahlt wird. Um nicht einen teureren Kredit aufnehmen zu müssen, kann man allerdings versuchen einen Antrag auf Verlängerung der BAföG-Zahlung genehmigt zu bekommen. Hierzu ist es notwendig einen Härtefall nachzuweisen.
- Zeitpunkt der Antragstellung: Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, da erst ab Datum der Antragstellung BAföG gezahlt wird. Nach Antragseingang kann es bis zu 3 Monate dauern bis das BAföG tatsächlich ausgezahlt wird, allerdings wird dann der gesamte noch ausstehende Betrag in einem Stück überwiesen.
- Mietzuschuss: Wenn man nicht bei den Eltern oder in einer Wohnung der Eltern wohnt, kann man einen Mietzuschuss beantragen, der je nach Miete bis zu 64 Euro betragen kann.
- Vermögen mindern: Sollte man zu viel Vermögen für einen BAföG-Antrag haben, so kann man einen Teil des Geld ausgeben um einen Computer oder ein Auto zu kaufen. Dieses sollte man jedoch im Falle eines Datenabgleichs auch durch Kaufvertrag oder Kassenbon belegen können. Geld an Verwandte zu “verschenken” oder “verleihen” ist keine sinnvolle Option.
- Weitere Geschwister in Ausbildung wirken sich auf das Einkommen der Eltern aus, das im BAföG-Antrag angerechnet wird. Das heißt genauer: So lang eure Geschwister in Ausbildung sind, bekommt ihr mehr Geld.
Wirklich Betrügen sollte man natürlich nicht, da bei einem Datenabgleich mit Finanzamt oder anderen Behörden so gut wie jeder Betrugsversuch entdeckt wird. Dies würde dann zu Rückforderungen und möglicherweise sogar zu einer Strafe führen. Das Finanzamt weiß recht genau wieviele Zinsen ihr für euer Vermögen bekommt, das BAföG-Amt kann daraus ungefähr auf euer Vermögen schätzen und fragt gegebenenfalls bei euch nach.
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